Korruptionsvorwürfe stellen regelmäßig nicht nur eine ernste rechtliche Herausforderung dar, sondern können auch gravierende Auswirkungen auf die berufliche Stellung oder ein ausgeübtes Amt und die Reputation der hiervon Betroffenen haben. Seit langem verteidigt Rechtsanwalt Jan Leue Mandanten kompetent und entschlossen gegen Vorwürfe der Korruption. Dabei geht eine mandantenbezogene und diskrete Strafverteidigung weit über die Kernfragen des Korruptionsstrafrechts hinaus und analysiert auch die möglichen beruflichen Auswirkungen und den erforderlichen Umgang mit der Medienöffentlichkeit. Die folgende Auflistung zählt die Tatvorwürfe des Korruptionsstrafrechts auf, die wiederkehrend Gegenstand von Ermittlungsverfahren in diesem Bereich sind:
Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuches
• Vorteilsnahme und -gewährung
• Bestechlichkeit und Bestechung
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten
Untreue in Korruptionsfällen
Internationale Korruption