Das Arbeitsstrafrecht umfasst als weit aufgefächertes Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts mit Strafen oder Bußgeldern bewehrte Verstöße, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen begangen werden. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können diese weitreichende zivil-, arbeits- und gewerberechtliche Folgen zeitigen, die im Rahmen einer verantwortungsvollen mandantenbezogenen Strafverteidigung stets vorausschauend im Blick zu behalten sind. Rechtsanwalt Jan Leue kann bei der Erarbeitung von Verteidigungslösungen, die den spezifischen Anforderungen des einzelnen Falles und den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Mandanten gerecht werden, auch auf die umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung der Fachanwälte für Arbeitsrecht der BERGERHOFF RECHTSANWÄLTE zurückgreifen. So wird eine kompetente und zielführende Verteidigung insbesondere in den folgenden Bereichen des Arbeitsstrafrechts zuverlässig gewährleistet:
Beitragsvorenthaltung
• Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen
• Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen
• Nichtabführung sonstiger einbehaltener Teile des Arbeitsentgelts
Illegale Ausländerbeschäftigung und -erwerbstätigkeit
• Illegale Beschäftigung eines Ausländers
• Illegale Ausübung einer Beschäftigung
• Mittelbare illegale Beschäftigung eines Arbeitnehmers
Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG
Illegale Arbeitnehmerüberlassung
Illegale Arbeitnehmerentsendung
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
Lohnwucher
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer (JArbSchG, MuSchG, HAG, SGB IX)
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitszeitgesetz
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz
Straftaten gegen die Betriebsverfassungsorgane
Sanktionsbewehrte Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern