Strafverfahren betreffen nicht ausschließlich Beschuldigte, sondern begründen auch für Verletzte, deren Angehörige und Zeugen eine Vielzahl eigenständiger prozessualer Rechtspositionen. Als Geschädigtenvertreter und Zeugenbeistand nimmt Rechtsanwalt Jan Leue die rechtlichen Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Stadien eines Strafverfahrens konsequent und mit Augenmaß wahr. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die zielgerichtete Rechtsdurchsetzung bereits im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der verfahrensrechtlich korrekten Initiierung strafprozessualer Maßnahmen, der Geltendmachung von Informations- und Beteiligungsrechten sowie der anwaltlichen Begleitung bei Vernehmungen und Wahrung der Zeugenrechte. Bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens insbesondere nach defizitärer Sachverhaltsaufklärung durch die Ermittlungsbehörden werden die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe geltend gemacht, um eine effektive Strafverfolgung sicherzustellen. Darüber hinaus übernimmt Rechtsanwalt Jan Leue die Vertretung von Verletzten im gerichtlichen Verfahren, einschließlich der Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen sowie die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen. Insbesondere die folgenden Tätigkeitsbereiche werden von der Opfervertretung und Rückgewinnungshilfe umfasst:
Interessenwahrnehmung im Ermittlungsverfahren
• Formulierung von Strafanzeigen und Strafanträgen
• Wahrung von Informationsrechten
• Akteneinsicht
• Zeugenbeistandschaft
Klageerzwingungsverfahren
• Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung
• Klageerzwingungsantrag zum OLG
• Dienstaufsichtsbeschwerde
Nebenklagevertretung
Täter-Opfer-Ausgleich
• Adhäsionsverfahren
• Ausgleichsverfahren
• zivilprozessuale Geltendmachung von (Schadenersatz-)Ansprüchen
• Opferentschädigung nach SGB XIV
Privatklagevertretung