In einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt wachsen auch die Herausforderungen des Internetstrafrechts. Ob es sich um Vorwürfe der Cyberkriminalität, des Datenmissbrauchs oder anderer Delikte im digitalen Raum handelt – die Komplexität dieser Fälle erfordert nicht nur juristische Expertise, sondern auch eine Durchdringung der zugrunde liegenden Technologie. Diese ist regelmäßig so komplex, dass ein tiefes Verständnis der eingesetzten Hard- und Software sowie Netzwerktechnologie entscheidend für den Erfolg der Verteidigung ist. Durch seine langjährige Erfahrung im Umgang mit den neuesten digitalen Tools und Forensikverfahren ist Rechtsanwalt Jan Leue in der Lage, die relevanten digitalen Beweismittel präzise zu analysieren, deren Herkunft und Integrität zu hinterfragen und potenzielle Fehler in der Erhebung und Auswertung der maßgeblichen Daten zu identifizieren. Dies ermöglicht es, Schwachstellen in der Argumentation der Ermittlungsbehörden aufzudecken und gegen falsche Verdächtigungen, fehlerhafte Beweislagen und unzureichende Ermittlungen anzukämpfen. Das gewährleistet zuverlässig eine kompetente und zielführende Verteidigung insbesondere in den folgenden Bereichen des Internetstrafrechts: 

Straftaten mit (typischerweise) wirtschaftlichem Bezug
• Ausspähen von Daten
• Datenhehlerei
• Abfangen von Daten
• Veränderung von Daten und Computersabotage
• Computerbetrug

Datenschutzdelikte
Delikte gegen die persönliche Ehre
• Beleidigung
• Üble Nachrede und Verleumdung
• Verhetzende Beleidigung

Straftaten gegen fremde Persönlichkeitsrechte

Urheberrechtliche Straftaten
• Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
• Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
• Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderlicher Informationen

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