Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung stellt für Betroffene einen eigenständigen und häufig deren wirtschaftliche Existenz bedrohenden Verfahrenskomplex dar, der in seiner Bedeutung weit über die Frage von Schuld oder Strafe hinausreicht. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Jan Leue die Interessen von Einziehungsbeteiligten und sonstigen vermögensrechtlich Betroffenen kompetent in sämtlichen Konstellationen des Einziehungsverfahrens. Dies umfasst die Wahrnehmung und Durchsetzung vermögensbezogener Beteiligtenrechte im laufenden Strafverfahren ebenso wie die Vertretung in isolierten Einziehungsverfahren und in Verfahren, die erst nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens eingeleitet werden. Darüber hinaus begleitet Rechtsanwalt Jan Leue Mandanten und Mandantinnen im Vollstreckungsverfahren, insbesondere bei der Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen, der Abwehr unzulässiger oder unverhältnismäßiger Maßnahmen sowie der Durchsetzung rechtlicher Korrekturmöglichkeiten. Ziel ist es, unberechtigte oder übermäßige Vermögenseingriffe abzuwehren, die verfahrensrechtliche Stellung der Betroffenen zu sichern und eine rechtmäßige Anwendung der Vorschriften zur Vermögensabschöpfung zu gewährleisten. Durch Rechtsanwalt Jan Leue erfolgt insbesondere eine:
Vertretung Einziehungsbeteiligter und Nebenbetroffener im Strafverfahren
Vertretung in selbständigen Einziehungsverfahren
Vertretung in nachträglichen Einziehungsverfahren
Vertretung im Vollstreckungsverfahren