Unternehmensinterne Untersuchungen bewegen sich regelmäßig im Spannungsfeld zwischen arbeits-, datenschutz- und strafverfahrensrechtlichen Vorgaben sowie zunehmenden regulatorischen Anforderungen. Als erfahrener Strafverteidiger berät Rechtsanwalt Jan Leue Unternehmen und Entscheidungsträger bei der rechtssicheren Konzeption, Durchführung und Nachbereitung interner Ermittlungen. Ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt in der Entwicklung und Überprüfung verbindlicher Regelwerke für interne Untersuchungen und dem Schutz hinweisgebender Personen, ebenso wie in der praktischen Durchführung und rechtlichen Begleitung unternehmensinterner Sachverhaltsaufklärungen. Darüber hinaus unterstützt Rechtsanwalt Jan Leue bei der Ausgestaltung strukturierter Kooperations- und Offenlegungsmechanismen sowie bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Defizite und zur Vermeidung zukünftiger Regelverstöße. Auch im Anschluss an interne Untersuchungen steht Rechtsanwalt Jan Leue seinen Mandanten bei behördlichen Überprüfungen und möglichen Sanktionierungsverfahren beratend und vertretend zur Seite. Ziel ist es, interne Ermittlungen rechtssicher auszugestalten, strafrechtliche Risiken zu begrenzen und belastbare Grundlagen für den Umgang mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu schaffen. Rechtsanwalt Jan Leue berät und unterstützt insbesondere bei der:

Erstellung und Überprüfung von Verhaltenskodizes für unternehmensinterne Untersuchungen und Hinweisgeberschutz

Durchführung und Begleitung unternehmensinterner Untersuchungen

Ausgestaltung von Amnestie-/ Kronzeugenprogrammen

Begleitung des Remediation-Prozesses

Begleitung und Vertretung im Sanktionierungsprozess nach internen Untersuchungen

Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit internen Untersuchungen und/oder staatlichen Ermittlungsmaßnahmen

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