Ein Tatvorwurf im Bereich des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts kann schnell erhebliche Folgen haben – für die persönliche Mobilität, die berufliche Existenz und den Versicherungsschutz. Rechtsanwalt Jan Leue wahrt vorausschauend und zielgerichtet die Interessen seiner Mandanten – vom Ermittlungsverfahren bis zu einer etwaigen gerichtlichen Verteidigung. Dabei ist Ziel einer jeden abgestimmten Verteidigungsstrategie auch die Vermeidung belastender Nebenfolgen wie der Entzug der Fahrerlaubnis, die Verhängung eines Fahrverbots oder der Eintritt versicherungsrechtlicher Nachteile. Regelmäßig verteidigt Rechtsanwalt Jan Leue insbesondere in Verfahren, die folgende Tatvorwürfe zum Gegenstand haben:

Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
Trunkenheit im Verkehr

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Gefährdung des Straßenverkehrs

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nötigung im Straßenverkehr

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Vollrausch

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

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