Strafrechtliche Risiken entstehen nicht erst im Ermittlungsverfahren, sondern häufig weit vorher – in Unternehmensstrukturen, Entscheidungsprozessen und fehlenden oder unzureichenden Präventionsmechanismen. Als Strafverteidiger berät Rechtsanwalt Jan Leue Unternehmen, Geschäftsleitungen und Compliance-Verantwortliche daher nicht nur reaktiv, sondern auch vorausschauend beim Aufbau und der kontinuierlichen Optimierung wirksamer Compliance-Strukturen. Hierzu zählt die Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte zur Regelkonformität, die Implementierung und Überprüfung leistungsfähiger Compliance-Management-Systeme sowie die Ausarbeitung klarer, praxistauglicher Verhaltensstandards. Ergänzend unterstützt Rechtsanwalt Jan Leue Unternehmen bei der Sensibilisierung von Mitarbeitenden durch gezielte Schulungen, der Belastungsprüfung bestehender Prozesse sowie beim Aufbau geschützter und datenschutzkonformer Meldesysteme. Auch die rechtssichere Einbindung von Geschäftspartnern und Dienstleistern in bestehende Compliance-Strukturen ist Teil dieses ganzheitlichen Beratungsansatzes. Ziel ist es, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Unternehmen nachhaltig rechtssicher aufzustellen. Langjährige Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Jan Leue im Bereich der Corporate Compliance-Beratung sind somit die:
Erstellung von Compliance-Konzepten
Errichtung, Revision und Weiterentwicklung effektiver (branchenspezifischer) Compliance-Management-Systeme
Erstellung von Verhaltensrichtlinien
Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Stresstests
Errichtung von Hinweisgebersystemen
Etablierung von Third Party Compliance