Steuerstrafverfahren gegen Unternehmer und Selbständige sind regelmäßig von komplexen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen geprägt und stellen für die Betroffenen oft eine erhebliche Belastung dar. Als spezialisierter Strafverteidiger verteidigt Rechtsanwalt Jan Leue in sämtlichen Bereichen des Steuerstrafrechts mit besonderem Blick auf unternehmerische Zusammenhänge. Die Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie erfolgt dabei regelmäßig in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern der Mandanten, um Risiken frühzeitig zu minimieren und optimale Ergebnisse zu erzielen. Diese mündet in einer rechtlich fundierten, koordinierten und effektiven Interessenwahrnehmung gegenüber Strafverfolgungsorganen und Finanzbehörden. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über relevante Tatbestände des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts:

Straftatbestände der Abgabenordnung
• Steuerhinterziehung
• Bannbruch
• Schmuggel
• Steuerhehlerei

Straftatbestände außerhalb der Abgabenordnung
• Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens
• Rennwetten- und Lotteriebetrug
• Wertzeichenfälschung
• Begünstigung

Steuerordnungswidrigkeiten der Abgabenordnung
• Leichtfertige Steuerverkürzung
• Steuergefährdung
• Gefährdung von Abzugssteuern
• Gefährdung von Verbrauchssteuern
• Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
• Unzulässiger Erwerb von Erstattung- und Vergütungsansprüchen

Steuerordnungswidrigkeiten außerhalb der Abgabenordnung

Verwandte Themen

Back to Top