Das Umweltstrafrecht ist ein hochkomplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das eine spezialisierte Strafverteidigung und langjährige juristische Expertise weit über das materielle Strafrecht hinaus erfordert. Notwendig ist ein tiefes Verständnis für die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der Umweltgesetzgebung. Rechtsanwalt Jan Leue erstellt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und kann dabei in eingeübter bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf die langjährige Fachkompetenz der Fachanwälten für Verwaltungsrecht der BERGERHOFF RECHTSANWÄLTE zurückgreifen. Im Folgenden werden die Teilbereiche des Umweltstrafrechts aufgeführt, die regelmäßig Gegenstand umweltstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind:

Gewässerverunreinigung 

Bodenverunreinigung

Luftverunreinigung

Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

Unerlaubter Umgang mit Abfällen

Unerlaubtes Betreiben von Anlagen

Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und gefährlichen Stoffen und Gütern

Gefährdungen schutzbedürftiger Gebiete

Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

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