Das Umweltstrafrecht ist ein hochkomplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das eine spezialisierte Strafverteidigung und langjährige juristische Expertise weit über das materielle Strafrecht hinaus erfordert. Notwendig ist ein tiefes Verständnis für die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der Umweltgesetzgebung. Rechtsanwalt Jan Leue erstellt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und kann dabei in eingeübter bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf die langjährige Fachkompetenz der Fachanwälten für Verwaltungsrecht der BERGERHOFF RECHTSANWÄLTE zurückgreifen. Im Folgenden werden die Teilbereiche des Umweltstrafrechts aufgeführt, die regelmäßig Gegenstand umweltstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren sind:
Gewässerverunreinigung
Bodenverunreinigung
Luftverunreinigung
Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
Unerlaubter Umgang mit Abfällen
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und gefährlichen Stoffen und Gütern
Gefährdungen schutzbedürftiger Gebiete
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften